Für jede Schließanlage sowie für jede Sperrschließung wird eine Sicherungskarte geliefert. Die Sicherungskarte ist Legitimation bei Nachbestellungen von Schlüsseln und Schließzylindern, darüberhinaus bei Schließanlagen für Schließpläne. Sie muss bei Nachbestellungen dem Fachhandel vorgelegt werden.
Duplikat-Sicherungskarte für Schließanlagen (nur gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Anlageneigentümers und des Händlers).
Bei einem Sicherungskarten-Austausch muss die defekte Sicherungskarte eingesandt werden.
Hinweis
Duplikat-Sicherungskarten für Sperrschließungen werden nicht ausgestellt.